Satzung des SRF LaCo

Stuttgart Research Focus Language and Cognition

Änderungssatzung für den Stuttgart Research Focus (SRF) „Language and Cognition“ (SRF LaCo)

Version 21.11.2015

§1 Name und Aufgaben

1 Der Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“  ist eine Einrichtung der Universität Stuttgart und führt den Forschungsverbund Sprachwissenschaft und Kognition (FSK) fort.

2 Der Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“

  • sichert die Zusammenarbeit von theoretischer Linguistik, Computerlinguistik und Kognitionswissenschaft
  • greift aktuelle Forschungsströmungen auf und betrachtet sie aus interdisziplinärer Perspektive
  • fördert und diskutiert methodisch-unterschiedliche Ansätze über Disziplingrenzen hinweg
  • schafft durch die unterschiedlichen Perspektiven auf aktuelle Forschungsfragen die Grundlage für Verbundforschungsprojekte
  • bindet international renommierte Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler in seine Arbeit ein.

3 Des Weiteren setzt sich der Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ zur Aufgabe, die Interaktion mit anderen Forschungseinrichtungen, den wissenschaftlichen Nachwuchs, die internationale Zusammenarbeit sowie die Diskussion der Forschungsgegenstände unter den beteiligten Wissenschaftlern zu fördern.

4 Nahziel des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ ist es, einen Antrag für ein Folge-Verbundprojekt für den SFB 732 nach 2018 vorzubereiten.

§2 Mitgliedschaft

1 Mitglied des Forschungsverbundes kann jeder werden, der einer der beteiligten Hochschulen oder sonstigen Forschungseinrichtungen angehört und in dem Forschungsgebiet des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit (i. d. R nach Abschluss der Promotion) nachgewiesen hat.

2 Wissenschaftler können die Mitgliedschaft beim Vorstand des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ beantragen. Über diesen Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

3 Die Mitgliedschaft endet, wenn das Mitglied seinen Austritt aus dem Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ beim Sprecher schriftlich anzeigt.

4 Über den Verlust bzw. die Aberkennung der Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.

§3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1 Die Mitglieder sind zur Zusammenarbeit, gegenseitigen Beratung und Unterstützung verpflichtet. Gemeinsame Einrichtungen sowie die Mittel des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ können von allen Mitgliedern im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten in Anspruch genommen werden.

2 Die Mitglieder sind verpflichtet, an der konzeptionellen und organisatorischen Arbeit, der Nachwuchsförderung sowie an der Verwaltung des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ nach Maßgabe der Ordnung mitzuwirken.

§4 Organisatorischer Aufbau des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“

1 Der Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ hat folgende Organe:

  1. a) Mitgliederversammlung
  2. b) Vorstand
  3. c) Sprecher

 §5 Aufgaben der Mitgliederversammlung

 1 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. a) Aufnahme von Mitgliedern und Entscheidung über die Beendigung der Mitgliedschaft
  2. b) Beschlussfassung über die Ordnung und ihre Änderung
  3. c) Verabschiedung des Gesamtfinanzierungsantrags
  4. d) Wahl des Sprechers, seines Stellvertreters und der übrigen Vorstandsmitglieder
  5. e) Entgegennahme des Berichts des Sprechers
  6. f) Entscheidung über die Vergabeverfahren (§8) zu zentral bewilligten Mitteln

 2 Folgende Aufgaben überträgt die Mitgliederversammlung auf einen Ausschuss bzw. den Vorstand:

  1. a) Entwicklung des wissenschaftlichen Programms und seine Koordination
  2. b) Vorbereitung des Gesamtfinanzierungsantrags
  3. c) Vorbereitung / Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“

3 Bei der Wahl des Sprechers und der Vorstandsmitglieder sowie bei Änderungen der Ordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. n allen anderen Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit (Mehrheit der Anwesenden). Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

4 Die Mitgliederversammlung wird mit einer Ladungsfrist von mindestens 7 Tagen durch den Sprecher des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ einberufen; die Tagesordnung wird spätestens 2 Tage vor der Sitzung an alle Mitglieder versandt. Die Mitgliederversammlung ist außerdem auf Antrag von 2/3 der Mitglieder des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ mit o.g. Frist einzuberufen.

§6 Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstands

1 Der Vorstand setzt sich aus dem Sprecher, dem stellvertretenden Sprecher sowie einem weiteren Mitglied zusammen. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

2 Seine Mitglieder werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand bzw. einzelne Vorstandsmitglieder jederzeit mit 2/3 Mehrheit abwählen. Die Abwahl des Sprechers ist nur wirksam, wenn zugleich ein neuer Sprecher gewählt wird.

3 Neben den ggf. von der Mitgliederversammlung übertragenen Aufgaben (§5 Punkt 2der Ordnung) trägt der Vorstand für folgende Aufgaben Verantwortung:

  1. a) Personalfragen
  • Mitwirkung bei der Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern (durch die Hochschule oder beteiligte Einrichtungen), die aus Mitteln des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ bezahlt werden
  • Vorschläge für die Wahl von Ausschussmitgliedern
  • Vorschläge für die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern
  1. b) Beratungen mit der Hochschulleitung / Leitung der Fachbereiche bzw. Fakultäten über Fragen der Grundausstattung sowie Berufungsfragen
  2. c) Konzeption und Organisation von Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  3. d) alle Fragen, die nach der Ordnung nicht in die Zuständigkeit eines anderen Gremiums oder des Sprechers fallen

§7 Aufgaben und Amtszeit des Sprechers

1 Zum Sprecher und stellvertretenden Sprecher kann gewählt werden, wer Professor der Universität Stuttgart ist, in einem hauptamtlichen unbefristeten Dienst- oder Arbeitsverhältnis steht und Mitglied des Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ ist.

2 Der Sprecher ist Vorsitzender von Vorstand und Mitgliederversammlung und vertritt

den Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ nach außen (z.B. gegenüber der Hochschulleitung/- verwaltung)

3 Zu seinen Aufgaben gehört

  • die Führung der laufenden Geschäfte einschließlich der laufenden Mittelverwaltung und -abrechnung sowie die Entscheidung über Umdispositionsanträge kleineren Umfangs
  • die Einberufung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
  • die Information der Mitglieder und Mitarbeiter.

4 Die Amtszeit des Sprechers beträgt drei Jahre.

§8 Verfahren zur Vergabe zentral verwalteter Mittel

1 Reisemittel

2 Gastwissenschaftlermittel

3 Pauschale Mittel

4 Publikationskosten

5 Bürobedarf

6 Kolloquien

7 Probandengelder

8 Koordinationsstelle

§9 Schlussvorschriften

Der Stuttgart Research Focus „Language and Cognition“ beschließt im Einvernehmen mit der Universität über die Ordnung.

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